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Ihre Vorgorge

Vorsorge in Verbindung mit der Abdeckung der finanziellen Belastung
Bitte unterscheiden Sie in:
Vorsorge
finanzielle Belastung
  • Bestattungsvorsorge

    Regelung der durch den Bestatter zu erbringenden Leistungen
  • Finanzielle Vorsorge

    welche Gelder benötige ich für die Bestattung, abgestimmt auf alle Leistungen und die Örtlichkeit des Beisetzungsortes
Geld
Tod
Lasst uns versuchen
die Trennung zu akzeptieren.
Bestattungs­vermächtnis
Nach der gesetzlichen Definition der §§ 1939, 2147 ff. BGB ist ein Vermächtnis die Zuwendung eines Vermögensvorteils, welche weder eine Erbeinsetzung noch eine Auflage ist. Im Unterschied zum Erben erwirbt der mit einem Vermächtnis Bedachte (Vermächtnisnehmer) einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses, d.h. das Recht, den vermachten Gegenstand zu fordern. Beschwert mit einem Vermächtnis ist diejenige Person, die zur Erfüllung des Anspruchs verpflichtet ist. Dies kann nur jemand sein, der von Todes wegen etwas aus dem Nachlass des Erblassers erhält (Erben/anderer Vermächtnisnehmer).

Ein Vorsorgevertrag kann zur Abdeckung des finanziellen Rahmens verbunden sein

durch Abtrittserklärung von Sterbegeldern und Abtrittserklärung von Versicherungen oder durch Einzahlung auf ein Treuhandkonto. Dies wurde speziell für unser Haus auf der Sparkasse Parchim- Lübz eingerichtet. Alle angelegten Gelder sind und bleiben Ihr Eigentum. Erst im Falle des Ablebens gehen diese an uns über. Dies sollte Grundsatz sein- egal bei welchen unserer Berufskollegen diese Verträge geschlossen werden

Verbleibende Überschüsse werden an die im Vertrag festgelegten Personen bzw. gesetzlichen oder testamentarischen Erben ausgezahlt.

Die Vielfältigkeit der Problematik der Bestattungsvorsorge bedarf im Grunde immer der Beratung eines mit der Thematik voll vertrauten Menschen. Für den Bereich der Bestattung steht Ihnen unser Team voll zur Verfügung. Wir bitten dies aber immer telefonisch im Vorfeld mit einem Termin mit uns abzustimmen. Nach Festlegung des finanziellen Rahmens auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt klären wir gern gemeinsam mit Ihnen die finanzielle Absicherung.

Kreuz
Hier vermitteln wir für Sie kompetente Ansprechpartner unserer Banken und Sparkassen bzw. aller Versicherungen hier vor Ort. Diese gestalten mit Ihnen das Schema und die Zahlungsraten in Abstimmung mit Ihren Bedürfnissen und der finanziellen Situation

Grundlegend gilt:

Eine Beerdigung muß nicht teuer sein! Würde hat nichts mit dem Preis einer Beisetzung zu tun